Förderung für E-Lastenräder und E-Lastenanhänger
Die BAFA-Lastenradförderung für Gewerbekunden ist zurück. Ab dem 01.10.2024 wird der Kauf von E-Lastenrädern mit bis zu 3.500 € netto gefördert! Leasing und Mietkauf ist leider nicht möglich.
Die BAFA-Lastenradförderung für Gewerbekunden ist zurück. Ab dem 01.10.2024 wird der Kauf von E-Lastenrädern mit bis zu 3.500 € netto gefördert! Leasing und Mietkauf ist leider nicht möglich.
Pro Fahrzeug gibt es maximal 3.500 € Förderung, 25 % der Kaufsumme. Das heißt: Ein Rad für 14.000 € netto kostet Sie lediglich 10.500 €.
Mobilitätslösungen für private Unternehmen.
Es werden weiterhin auch Gespanne aus E-Lastenrad und Lastenanhänger gefördert
Der Antrag wird komplett online gestellt. Hierfür benötigen Sie nur ein Angebot von uns und können alle Infos im Online-Formular eintragen. Anschließend wird der Antrag geprüft. Bestellen dürfen Sie erst sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Die wichtigsten Dokumente finden sie hier:
– Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie (Stand: Oktober 2024)
– Liste der förderfähigen E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger (Stand: Oktober 2024)
– Vollmacht (Stand: 11. November)
“Wir nutzen ein Musketier als Servicefahrrad in Freiburg. Unser Monteur kann nun ohne Führerschein und Auto zu seinen Einsätzen radeln. Alle Werkzeuge und Materialien passen problemlos in den großen Koffer.”
“Seit ich das Bullitt und die Carla habe, konnte ich alle Aufträge mit dem Fahrrad machen. Nur für eine LKW-Fahrt und zwei Fahrten in den Schwarzwald musste ich bislang das Rad stehen lassen.”
“Mit unserem Bullitt komme ich schnell und entspannt zu meinen Kunden. Außerdem transportieren wir damit Post, Büromaterial und technisches Zubehör für die Kanzlei.”
“Ein Lastenrad, ein Anhänger und viele Eindrücke! Wir fahren co2-neutral von Ort zu Ort in Baden-Württemberg. Bei Kultur on Tour zeigen wir mit Filmen, Vorträgen und Ausstellungen, was in Myanmar vor sich geht.”