FAQs
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, kontaktiere unseren freundlichen Kundenservice per E-Mail unter Kontakt. Wir bieten Beratungen nur mit Terminbuchung an!
Lastenrad / Cargobike
Brauche ich einen Führerschein?
Wenn du ein klassisches E-Lastenrad fährst brauchst du keinen Führerschein. So können auch Mitarbeitende ohne Fahrerlaubnis im Betrieb mobil sein! Bei S-Pedelecs gilt aber Führerschein- und Helmpflicht.
Darf ich mit dem Lastenrad auf dem Radweg fahren?
Lastenräder mit Unterstützung bis 25 km/h dürfen auf dem Radweg gefahren werden. Manche E-Lastenräder, die auf 45 km/h beschleunigt werden können, gelten als S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder (wie Mofas) und müssen deshalb auch mit Helm gefahren werden.
Wie fährt sich ein Lastenrad?
Lastenräder sind etwas länger und schwerer als herkömmliche Fahrräder, das fühlt sich am Anfang vielleicht ungewohnt an. Mit nur wenigen Fahrten hat man sich aber schnell daran gewöhnt und es fährt sich dann ganz natürlich und sicher. Auch hier gilt: testen, testen, testen!
Welche verschiedenen Cargobike-Typen gibt es?
Wir bieten verschiedene Lastenrad-Typen an: Long John (Ladefläche vorne), Long tail (verlängertes Heck mit Ladefläche hinten) und dreirädrige Lastenräder (Dreirad) und Vierrad. Bestimmte Long Johns gibt es auch als S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen und versicherungspflichtig sind (mit Kennzeichen, Helm- und Führerscheinpflicht). Außerdem verkaufen wir auch Lastenanhänger (großer Fahrradanhänger).
Brauche ich eine Versicherung?
Versicherungen sind für normale E-Lastenräder nicht verpflichtend, empfehlenswert ist jedoch eine Diebstahlversicherung.
Bei S-Pedelecs wie z.B. dem Load HS 60 von Riese&Müller sieht das aber anders aus. Hier ist eine Versicherung samt Nummernschild verpflichtend, da sie als Kleinkrafträder (wie Mofas) gelten.
Welche Hersteller habt ihr im Sortiment?
Unsere Hersteller:
- Riese & Müller
- Urban Arrow
- Larry vs Harry
- Carla Cargo
- Muli Cycles
- Chike Cargobike
- Radkutsche
- Yoonit Bikes
- Christiania Bikes
- XCYC
- Karbikes
- CityQ
- Fleximodal
- Bicicapace
Was ist das zulässige Gesamtgewicht?
Die Sicherheitsnorm DIN 79010 sieht für einspurige Lastenräder ein maximales Gesamtgewicht von 250 kg und für mehrspurige Lastenräder maximal 300 kg vor.
Wie schwer darf die Zuladung maximal sein?
Die Nutzlast eines Lastenrads berechnet sich aus der Differenz von zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht. Inklusive Fahrer*in ergibt sich daraus das Zuladungsgewicht. Möchte man bis 100 kg Fracht transportieren, genügen typische Long John Lastenräder. Für höhere Lasten greifen dann dreirädrige Lastenräder oder Fahrradanhänger.
Ein Rechenbeispiel:
Bei einem Lastenrad mit 250kg zulässigem Gesamtgewicht und 50kg Leergewicht beträgt die Nutzlast 200kg. Beim Gewicht der Fahrer*in von 80 kg beträgt die Zuladung somit 120kg.
