FAQs

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, kontaktiere unseren freundlichen Kundenservice per E-Mail unter Kontakt. Wir bieten Beratungen nur mit Terminbuchung an!

Lastenrad / Cargobike

Wenn du ein klassisches E-Lastenrad fährst brauchst du keinen Führerschein. So können auch Mitarbeitende ohne Fahrerlaubnis im Betrieb mobil sein! Bei S-Pedelecs gilt aber Führerschein- und Helmpflicht.

Lastenräder mit Unterstützung bis 25 km/h dürfen auf dem Radweg gefahren werden. Manche E-Lastenräder, die auf 45 km/h beschleunigt werden können, gelten als S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder (wie Mofas) und müssen deshalb auch mit Helm gefahren werden.

Lastenräder sind etwas länger und schwerer als herkömmliche Fahrräder, das fühlt sich am Anfang vielleicht ungewohnt an. Mit nur wenigen Fahrten hat man sich aber schnell daran gewöhnt und es fährt sich dann ganz natürlich und sicher. Auch hier gilt: testen, testen, testen!

Wir bieten verschiedene Lastenrad-Typen an: Long John (Ladefläche vorne), Long tail (verlängertes Heck mit Ladefläche hinten) und dreirädrige Lastenräder (Dreirad) und Vierrad. Bestimmte Long Johns gibt es auch als S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen und versicherungspflichtig sind (mit Kennzeichen, Helm- und Führerscheinpflicht). Außerdem verkaufen wir auch Lastenanhänger (großer Fahrradanhänger).

Versicherungen sind für normale E-Lastenräder nicht verpflichtend, empfehlenswert ist jedoch eine Diebstahlversicherung.

Bei S-Pedelecs wie z.B. dem Load HS 60 von Riese&Müller sieht das aber anders aus. Hier ist eine Versicherung samt Nummernschild verpflichtend, da sie als Kleinkrafträder (wie Mofas) gelten.

Unsere Hersteller:

  • Riese & Müller
  • Urban Arrow
  • Larry vs Harry
  • Carla Cargo
  • Muli Cycles
  • Chike Cargobike
  • Radkutsche
  • Yoonit Bikes
  • Christiania Bikes
  • XCYC
  • Karbikes
  • CityQ
  • Fleximodal
  • Bicicapace

Die Sicherheitsnorm DIN 79010 sieht für einspurige Lastenräder ein maximales Gesamtgewicht von 250 kg und für mehrspurige Lastenräder maximal 300 kg vor.

Die Nutzlast eines Lastenrads berechnet sich aus der Differenz von zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht. Inklusive Fahrer*in ergibt sich daraus das Zuladungsgewicht. Möchte man bis 100 kg Fracht transportieren, genügen typische Long John Lastenräder. Für höhere Lasten greifen dann dreirädrige Lastenräder oder Fahrradanhänger.

Ein Rechenbeispiel:

Bei einem Lastenrad mit 250kg zulässigem Gesamtgewicht und 50kg Leergewicht beträgt die Nutzlast 200kg. Beim Gewicht der Fahrer*in von 80 kg beträgt die Zuladung somit 120kg.

Lastenrad-Förderung

Der Kauf von Gewerbe Lastenrädern wird mit bis zu 3.500€ netto und 25% der Kaufsumme gefördert. Das heißt: Ein Rad für 14.000€ netto kostet lediglich 10.500€. Mehr Infomationen finden Sie auf unserer Website zur Bafa Lastenradförderung.

Ja! Der Antrag wird komplett online gestellt. Gerne übernehmen wir die Vorbereitung, Einreichung &  Abwicklung Ihres Förderantrags. Das Vollmachtoformular finden Sie auf unserer Website bei Bafa Lastenradförderung.

Wenn nach der Bewilligung ein teureres Rad gekauft wird (z.B. 1.000€ teurer als bewilligt), gibt es für diesen Betrag keine Förderung von 25% (250€).

Die Förderprogramme, die wir vermitteln (z. B. BAFA, mobil gewinnt & deutsche Postcode Lotterie), richten sich an Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Privatkunden können diese Förderungen daher leider nicht über uns beantragen.